Zum Hintergrund
Hintergrund der Neufeststellung der Grundsteuer ist, dass das Bundesverfassungsgericht die aktuellen Grundstückswerte im Jahre 2018 als verfassungswidrig erklärt hat. Denn seit 1965 hat es keine Neubewertung gegeben und die Werte basieren auf den Jahren 1964 ( in den alten Bundesländern) und 1935 (in den neuen Bundesländern) und sind ungerecht verteilt. Die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes erfolgt durch eine Neubewertung der Grundstücke auf den sogenannten ersten Hauptfeststellungszeitpunkt zum 1.1.2022. Dabei hat der Gesetzgeber das Ziel, die Bewertung gerechter zu verteilen.
Die Informationen für die Neubewertung müssen alle Grundstücksbesitzer im Rahmen einer „Grundsteuer-Erklärung“ (sog. Feststellungserklärung) der Finanzverwaltung im Zeitraum vom 1.7.22 – 31.10.22 (Fristablauf) mitteilen. Steuerberater, die das für ihre Mandanten i.d.R. erledigen haben somit lediglich 4 Monate Zeit um in Summe ca. 36 Mio. Grundstücke zu bewerten. Bis Ende 2024 ermitteln Finanzämter und Kommunen auf Basis der eingereichten Grundsteuer-Erklärungen die neue Grundsteuer, die dann ab 2025 neu erhoben wird.
Zeitlicher Ablauf der Grundsteuerreform
2018
Bundesverfassungsgericht erklärt die aktuelle Grundstücksbewertung für verfassungswidrig
01.01.2022
Erster Hauptfeststellungs- zeitpunkt für die neuen Grundstückswerte
01.07.2022
Beginn des Abgabezeitraumes für Ihre Grundsteuer-Erklärung (Abgabe ist über ELSTER durch Grundstücksbesitzer möglich)
31.10.2022
Ende Abgabezeitraum für die Grundsteuer-Erklärung beim zuständigen Finanzamt.
2025
Erhebung der Grundsteuer nach dem neuen Verfahren
Der ADVIGO-Mehrwert für Grundstücksbesitzer
ADVIGO hat sich in den letzten Jahren mit Software-Partnern intensiv auf die Grundsteueränderung vorbereitet und stellt Mandanten eine Softwarelösung zur Verfügung, mit der die „Grundsteuer-Erklärung“ einfach und digital erstellt werden kann. Wir stellen in der ADVIGO Cloud eine Erfassungsmaske zur Verfügung in der die Mandanten die uns nicht vorliegenden Informationen für jedes Ihrer Grundstücke bequem eingeben können.
Dabei handelt es sich nicht um eine reine Datenerfassung im Steuererklärungslook. Sondern wir haben viel Wert daraufgelegt, dass unsere Mandanten intuitiv anhand von verständlichen Fragen und mit verständlichen Hilfetexten durch den Prozess geleitet werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit auch persönlich zur Verfügung. Fragen können Sie jederzeit richten an grundsteuer@advigo.net. Auch rufen wir Sie gerne zurück, wenn Sie uns per Mail mitteilen, wann wir Sie unter welcher Nummer gut erreichen können.
Was kostet mich meine Grundsteuer-Erklärung?
Die mittlere Gebühr für eine Grundsteuer-Erklärung beträgt bei einem Grundstückswert von TEUR 500 nach Steuerberatervergütungsverordnung EUR 1.372,95. Dank unseres schlanken digitalen Prozesses können wir die Erstellung der Erklärung zu einer Pauschale i.H.v. EUR 450,00 netto incl. Beratungshotline – unabhängig vom Wert der Immobilie anbieten.
Wert der Immobilie in EUR |
Honorar lt. Steuerberatervergütungsverordnung Mittelgebühr in EUR netto |
Honorar lt. ADVIGO incl. Beratungshotline in EUR netto* |
100.000 | 716 | 450 |
500.000 | 1.372 | 450 |
1.000.000 | 1.972 | 450 |
5.000.000 | 7.028 | 450 |
>5.000.000 | Nach Rücksprache |
Um den Prozess anzustoßen, senden Sie bitte eine Mail an grundsteuer@advigo.net mit dem Betreff Grundsteuer. Sie erhalten dann von uns einen Link, mit dem Sie Ihre Grundstücke erfassen und uns beauftragen können.
Ja, jeder Grundstücksbesitze auch, wenn er nur eine unbebaute Wiese hat, müssen eine Erklärung abgeben.
Die Verwaltung hat verschiedenste Möglichkeiten, wie bei jeder Steuererklärung, die man nicht einreicht. Ggf. gewährt sie einmalig eine Fristverlängerung. Danach wird sie zur Abgabe der Steuererklärung auffordern und hat die Möglichkeit Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder festzusetzen.
Die Frist für die Einreichung der Grundsteuererklärung läuft vom 1.7.2022 bis zum 31.10.2022. Ob es eine Fristverlängerung geben wird, ist noch nicht sicher.
Ja, über das ELSTER Portal kann jeder Steuerpflichtige seine Erklärungen selber erstellen. So wie auch jeder Bürger z.B. seine Einkommensteuererklärung selber erstellen kann.
ADVIGO verwendet zur Erstellung der Erklärung die webbasierte Softwarelösung ADVIGO-GRUNDSTEUER. Dabei erfasst der Steuerberater die Informationen, die ihm bereits vorliegen und der Mandant ergänzt die Informationen, die dem Steuerberater nicht vorliegen (z.B. Wohnfläche, Baujahr oder Zustand des Objektes etc.). Dabei wird der Mandant einfach und sicher mit gezielten Fragen durch das „Steuerformular“ geführt – ohne, dass er Expertenkenntnisse braucht. So hat unser Mandant mehr Zeit für die „wirklich wichtigen Dinge“ im Leben. Außerdem wird jede Steuererklärung von einem auf Grundsteuer spezialisierten Steuerberater nochmals geprüft. So können Sie sicher sein, dass Sie in der Zukunft nicht zu viel Grundsteuer für Ihre Objekte bezahlen.
Nach Steuerberatervergütungsverordnung landet man bei einem Grundstück mit einem Wert von EUR 500.000,00 bereits deutlich über EUR 1.000,00 netto. Durch den Einsatz unserer Software ADVIGO-GRUNDSTEUER haben wir den Prozess so vereinfacht, dass wir die Erklärung für jedes Grundstück zu einem planbaren Pauschalpreis von EUR 450,00 netto incl. Beratungsflatrate anbieten.